AGB

Wedding + Family Photography & Cinematic Weddingfilm in Switzerland

1. Bildbearbeitung

Die professionelle Bearbeitung der von der CuBu Photography GmbH ausgewählten Fotografien ist im vereinbarten Preis enthalten. Die Bearbeitung erfolgt im individuellen Bildstil der CuBu Photography GmbH und umfasst insbesondere Farb- und Helligkeitsanpassungen, Kontrast, Beschnitt sowie die allgemeine Bildoptimierung.
Die Auswahl und Art der Bearbeitung sowie die Entscheidung, ob eine Aufnahme in Farbe oder Schwarz-Weiss ausgegeben wird, obliegen der CuBu Photography GmbH und sind Bestandteil der künstlerischen Gestaltung.
Aufwendige Retuschen, insbesondere umfangreiche Hautretuschen, Körperveränderungen, das Entfernen oder Hinzufügen von Personen oder Gegenständen sowie sonstige nachträgliche Bildmanipulationen, sind nicht Bestandteil der regulären Bearbeitung. Sie können nach Absprache und gegen Aufpreis vorgenommen werden.
Ein Anspruch auf eine nachträgliche Änderung des vereinbarten Bildstils, eine erneute Bearbeitung oder die zusätzliche Herausgabe alternativer Bearbeitungsvarianten (z. B. Schwarz-Weiss-Aufnahmen zusätzlich in Farbe oder umgekehrt) besteht nicht.

2. Bildanzahl

Es besteht keine festgelegte oder garantierte Mindest- oder Höchstanzahl an Bildern. Das Brautpaar erhält alle von der CuBu Photography GmbH als gelungen und qualitativ geeignet ausgewählten und final bearbeiteten Fotografien.
Die Auswahl der übergebenen Bilder erfolgt ausschliesslich durch die CuBu Photography GmbH nach fotografischen, technischen und künstlerischen Kriterien. Nicht ausgewählte Aufnahmen, insbesondere Testaufnahmen, Doppelungen, unscharfe oder technisch beziehungsweise gestalterisch nicht geeignete Bilder, sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden nicht herausgegeben.
Die Anzahl der final übergebenen Fotografien kann je nach Dauer, Ablauf, Gegebenheiten und Ereignissen der jeweiligen Reportage variieren.

3. Übergabe der Daten

Ab einer Hochzeitsreportage von 8 Stunden erhält das Brautpaar die final bearbeiteten Fotografien sowie, sofern gebucht, den finalen Hochzeitsfilm zusätzlich auf einem USB-Stick.
Die Fotografien werden zudem über eine passwortgeschützte Online-Galerie zur Ansicht und zum Download bereitgestellt. Die Zugangsdaten können vom Brautpaar an Gäste weitergegeben werden.
Die Bereitstellung der Online-Galerie sowie des USB-Sticks erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.
Für die dauerhafte Sicherung der übergebenen Fotografien und Filme ist nach Übergabe das Brautpaar selbst verantwortlich. Eine dauerhafte Archivierung durch die CuBu Photography GmbH ist nicht geschuldet.

4. Buchung und Bezahlung

Eine verbindliche Reservierung des Hochzeitstermins erfolgt erst nach Eingang einer Anzahlung/Terminreservierungsgebühr von 50 % des Gesamtbetrags. Erfolgt keine Anzahlung innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsunterzeichnung, wird eine Aufwandsentschädigung von CHF 250.– erhoben. Der Restbetrag wird unmittelbar nach Durchführung der Reportage fällig und ist innerhalb von 7 Kalendertagen nach Rechnungsstellung vollständig zu begleichen. Die vereinbarte Bearbeitungs- und Lieferzeit der Fotografien und/oder Filme bleibt hiervon unberührt. Die vollständige Bezahlung des Restbetrags ist nicht von der vorherigen Übergabe der finalen Fotografien oder Filme abhängig. Die finale Auslieferung erfolgt erst nach vollständigem Zahlungseingang.

5. Preisgarantie

Der im Vertrag vereinbarte Preis gilt für den dort festgelegten Leistungsumfang. Es entstehen keine zusätzlichen oder versteckten Kosten, sofern der gebuchte Leistungsumfang unverändert bleibt.
Zusätzliche Leistungen, nachträgliche Erweiterungen der Einsatzzeit, Sonderwünsche oder sonstige vom Brautpaar gewünschte Zusatzleistungen werden nur nach Absprache erbracht und können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Zusatzkosten, die aufgrund besonderer, vorab nicht bekannter Anforderungen oder nachträglicher Änderungen durch das Brautpaar entstehen, sind nicht Bestandteil des ursprünglich vereinbarten Preises.

6. Stornierung durch das Brautpaar

Bei einer Stornierung oder Absage der Hochzeit durch das Brautpaar besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der bereits geleisteten Terminreservierungsgebühr. Diese dient der verbindlichen Reservierung des vereinbarten Hochzeitstermins und der damit verbundenen Ablehnung anderer Anfragen für diesen Termin.
Bereits erbrachte oder individuell für den Auftrag angefallene Leistungen und Kosten können zusätzlich in Rechnung gestellt werden.
Wir empfehlen dem Brautpaar den Abschluss einer geeigneten Hochzeits- bzw. Veranstaltungsversicherung zur Absicherung unvorhergesehener Ereignisse.

7. Ablauf am Hochzeitstag

Das Brautpaar stellt sicher, dass alle für die Reportage relevanten Personen pünktlich und zum vereinbarten Zeitpunkt verfügbar sind sowie benötigte Details wie Ringe, Brautstrauss, Papeterie, Accessoires und Dekorationen rechtzeitig bereitstehen.
CuBu Photography GmbH ist der erforderliche Zugang zu allen für die fotografische und filmische Begleitung relevanten Orten zu ermöglichen. Notwendige Bewilligungen, Zutrittsberechtigungen oder Genehmigungen sind, sofern nicht anders vereinbart, durch das Brautpaar beziehungsweise den Veranstalter einzuholen.
Ein vorab gemeinsam abgestimmter Zeit- und Ablaufplan dient als Orientierung. Verzögerungen, kurzfristige Änderungen oder Abweichungen im tatsächlichen Tagesablauf können Auswirkungen auf die geplanten Aufnahmen und Programmpunkte haben.
Verzögerungen, die nicht durch CuBu Photography GmbH verursacht werden, verlängern die vereinbarte Einsatzzeit nicht automatisch. Können aufgrund solcher Verzögerungen einzelne geplante Aufnahmen oder Programmpunkte nicht oder nur eingeschränkt umgesetzt werden, stellt dies keine Minderleistung dar. Eine Verlängerung der vereinbarten Einsatzzeit ist, sofern personell und zeitlich möglich, nach Absprache und gegen Aufpreis möglich.

8. Einschränkungen durch Dritte

Wird die fotografische oder filmische Begleitung durch Vorgaben oder Einschränkungen Dritter, insbesondere durch Kirchen, Standesämter, Locations, Veranstalter, Behörden oder andere Dienstleister, eingeschränkt oder untersagt, kann die CuBu Photography GmbH nicht für dadurch entgangene oder nicht umsetzbare Aufnahmen verantwortlich gemacht werden.
Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, notwendige Bewilligungen und Zustimmungen für Foto- und Filmaufnahmen an den jeweiligen Orten rechtzeitig einzuholen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Kann eine geplante Aufnahme aufgrund von Zutrittsbeschränkungen, Hausordnungen, behördlichen Vorgaben, Sicherheitsbestimmungen oder sonstigen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der CuBu Photography GmbH nicht umgesetzt werden, stellt dies keine Minderleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

9. Terminverschiebung

Bei einer vom Brautpaar gewünschten Verschiebung des vereinbarten Hochzeitstermins wird eine Umbuchungsgebühr von CHF 500.– fällig.
Ein neuer Termin muss in gegenseitiger Absprache festgelegt werden und setzt die Verfügbarkeit der CuBu Photography GmbH am gewünschten Ersatztermin voraus. Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht. Ist die CuBu Photography GmbH am gewünschten neuen Termin bereits anderweitig gebucht oder kann kein für beide Parteien geeigneter Ersatztermin vereinbart werden, gilt dies als Stornierung durch das Brautpaar. Die bereits geleistete Terminreservierungsgebühr wird in diesem Fall nicht zurückerstattet. Preisänderungen oder Änderungen des Leistungsumfangs, die sich aufgrund des neuen Hochzeitstermins ergeben, bleiben vorbehalten.

10. Fotografischer Stil

Das Brautpaar erkennt den Stil von CuBu Photography GmbH an. Abweichungen durch Lichtverhältnisse, Locations oder Wetter stellen keinen Mangel dar. Eine Hochzeitsreportage ist eine dokumentarische und künstlerische Gesamtleistung. Eine Garantie für bestimmte einzelne Motive, Personen, Situationen, Perspektiven, Abläufe oder Aufnahmen besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als geschuldete Einzelleistung vereinbart wurden. Wünsche, Shotlists und Zeitpläne dienen als Orientierung und können abhängig vom tatsächlichen Tagesablauf, den Licht- und Wetterverhältnissen, örtlichen Gegebenheiten, zeitlichen Verzögerungen sowie Vorgaben Dritter nicht in jedem Fall umgesetzt werden.

11. Datensicherung

Nach Übergabe der finalen Fotografien und/oder Filme ist das Brautpaar selbst für deren dauerhafte Sicherung und die Erstellung geeigneter Sicherungskopien verantwortlich.
CuBu Photography GmbH archiviert die final ausgelieferten Fotografien und Filme für einen Zeitraum von 12 Monaten ab Übergabe. Innerhalb dieses Zeitraums kann bei einem Datenverlust nach Möglichkeit eine erneute Bereitstellung erfolgen.
Nach Ablauf der 12 Monate besteht keine Verpflichtung zur weiteren Archivierung oder erneuten Bereitstellung der Daten. Eine dauerhafte Speicherung der Aufnahmen durch die CuBu Photography GmbH ist nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung.
Nicht ausgewählte Aufnahmen, RAW-Dateien, Rohmaterial sowie Projekt- und Arbeitsdateien sind von dieser Archivierungsfrist ausgenommen und können jederzeit nach Abschluss und Auslieferung des Auftrags gelöscht werden.

12. Urheberrecht und Nutzung

Sämtliche Urheber- und sonstigen Immaterialgüterrechte an den durch die CuBu Photography GmbH erstellten Fotografien, Videos und sonstigen Werken verbleiben ausschliesslich bei der CuBu Photography GmbH, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches, nicht übertragbares und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht zur privaten Verwendung der gelieferten Bilder und Videos.

Wünscht der Kunde, dass keinerlei Fotografien und/oder Filmaufnahmen durch die CuBu Photography GmbH veröffentlicht, gezeigt oder zu eigenen Präsentations- oder Werbezwecken verwendet werden dürfen (vollständiger „Opt-out“), muss dieser Wunsch zwingend vor Vertragsabschluss schriftlich mitgeteilt und ausdrücklich im Vertrag festgehalten werden. Für einen vollständigen Opt-out wird ein Aufpreis von 50 % auf die vereinbarte Auftragssumme erhoben.

Jegliche kommerzielle Nutzung, Veröffentlichung oder Verwendung der Aufnahmen durch Dritte – insbesondere Unternehmen, Hotels, Veranstaltungsorte, Hochzeitsdienstleister, Agenturen oder sonstige gewerbliche Organisationen – bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung der CuBu Photography GmbH und kann von der Entrichtung einer angemessenen Lizenzgebühr abhängig gemacht werden.
Eine Weitergabe der Aufnahmen an Dritte zum Zwecke der kommerziellen Nutzung oder Werbung begründet keine Nutzungsrechte zugunsten dieser Dritten.
Die CuBu Photography GmbH ist berechtigt, bei einer Nutzung ohne entsprechende Zustimmung die übliche Lizenzgebühr sowie weitere gesetzliche Ansprüche nach dem anwendbaren Urheberrecht geltend zu machen.

Die Persönlichkeitsrechte der abgebildeten Personen bleiben von dieser Regelung unberührt.

13. Lieferzeit

Die Bearbeitungszeit beträgt 10 bis maximal 12 Wochen ab dem Hochzeitsdatum. Reklamationen müssen innerhalb von 7 Tagen nach Bildübergabe erfolgen. Erfolgt die vollständige Zahlung erst nach dem Hochzeitsdatum, beginnt die Bearbeitungsfrist entsprechend erst am Tag des vollständigen Zahlungseingangs.

14. Backup-Ausrüstung

CuBu Photography GmbH arbeitet mit professioneller Foto- und Filmausrüstung und führt bei Hochzeitsreportagen geeignete Backup-Ausrüstung, insbesondere zusätzliche Kameras und Objektive, mit. Trotz sorgfältiger Vorbereitung und regelmässiger Wartung kann ein technischer Defekt einzelner Geräte nicht vollständig ausgeschlossen werden. In einem solchen Fall wird die Reportage nach Möglichkeit mit der vorhandenen Backup-Ausrüstung fortgeführt.
Ein vorübergehender technischer Ausfall einzelner Geräte stellt keine Minderleistung dar, sofern die vereinbarte Leistung mit der vorhandenen Ersatz- bzw. Backup-Ausrüstung weiterhin erbracht werden kann.

15. Haftung

CuBu Photography GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten verursacht wurden. Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit wird, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Leistungsausfälle oder Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer von der CuBu Photography GmbH nicht zu vertretender Umstände, insbesondere Krankheit, Unfall, Naturereignisse, behördliche Anordnungen, Verkehrs- oder Reisebeeinträchtigungen sowie vergleichbare unvorhersehbare Ereignisse, wird keine Haftung übernommen.
Kann die vereinbarte Leistung aufgrund eines solchen Ereignisses ganz oder teilweise nicht erbracht werden, bemüht sich die CuBu Photography GmbH, soweit möglich und zumutbar, um eine geeignete Ersatzlösung.
Eine Haftung für Umstände, die ausserhalb des Einflussbereichs der CuBu Photography GmbH liegen oder durch das Brautpaar, Gäste, Locations, andere Dienstleister oder sonstige Dritte verursacht werden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
Zwingende gesetzliche Haftungsbestimmungen bleiben vorbehalten.

16. Ersatzfotograf:in/Videograf:in im Notfall

Kann ein für den Auftrag vorgesehenes Teammitglied aufgrund von Krankheit, Unfall, höherer Gewalt oder eines anderen unvorhersehbaren und nicht zu vertretenden Ereignisses den Auftrag nicht wahrnehmen, ist die CuBu Photography GmbH berechtigt, eine geeignete und möglichst gleichwertige Ersatzfotografin bzw. einen Ersatzfotografen oder eine Ersatzvideografin bzw. einen Ersatzvideografen einzusetzen.
Die CuBu Photography GmbH bemüht sich in einem solchen Fall um einen professionellen Ersatz, der den Qualitäts- und Stilanforderungen des Unternehmens möglichst entspricht. Ein Anspruch auf die persönliche Leistungserbringung durch ein bestimmtes Teammitglied besteht nur, sofern dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Kann trotz zumutbarer Bemühungen kein geeigneter Ersatz gefunden und die vereinbarte Leistung deshalb nicht erbracht werden, werden bereits geleistete Zahlungen für die nicht erbrachte Leistung zurückerstattet.
Weitergehende Schadenersatzansprüche sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

17. Keine Garantie bestimmter Aufnahmen oder Programmpunkte

Die CuBu Photography GmbH erbringt ihre Leistungen im Rahmen einer dokumentarischen und künstlerischen Foto- und/oder Filmreportage. Eine Garantie für bestimmte einzelne Aufnahmen, Motive, Personen, Situationen, Perspektiven oder Programmpunkte besteht nicht, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich als geschuldete Einzelleistung vereinbart wurden.

Vom Brautpaar übermittelte Wünsche, Shotlists, Zeitpläne oder Ablaufpläne dienen grundsätzlich als Orientierung und stellen keine Garantie für die vollständige Umsetzung sämtlicher darin aufgeführter Aufnahmen, Situationen oder Programmpunkte dar.

Die Umsetzung einzelner Aufnahmen kann insbesondere durch den tatsächlichen Tagesablauf, Verzögerungen, Licht- und Wetterverhältnisse, örtliche Gegebenheiten, das Verhalten von Gästen oder anderen Dienstleistern sowie durch gesetzliche, behördliche oder sicherheitsbedingte Einschränkungen beeinflusst oder verhindert werden.

Können einzelne gewünschte oder geplante Aufnahmen aufgrund von Umständen, welche die CuBu Photography GmbH nicht zu vertreten hat, nicht erstellt werden, stellt dies keinen Mangel der Gesamtleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

18. Reisekosten

Fahrten innerhalb eines Umkreises von 20 km ab Hinwil sind im vereinbarten Preis enthalten. Für darüber hinausgehende Fahrten werden CHF 0.70 pro gefahrenem Kilometer berechnet.
Bei einer Anfahrtszeit von mehr als einer Stunde können zusätzliche Reisezeitkosten sowie gegebenenfalls Übernachtungs-, Park-, Maut- oder sonstige notwendige Reisekosten anfallen. Diese werden dem Brautpaar vorab mitgeteilt beziehungsweise individuell vereinbart.
Sofern aufgrund der Entfernung oder des zeitlichen Ablaufs eine Übernachtung erforderlich ist, werden die entsprechenden Kosten zusätzlich in Rechnung gestellt.
Für Destination Weddings oder Aufträge mit aussergewöhnlichem Reiseaufwand werden Reisekosten, Unterkunft und Spesen individuell vereinbart und im jeweiligen Angebot bzw. Vertrag festgehalten.

19. Wetterbedingungen

Die CuBu Photography GmbH übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, Verzögerungen oder den Ausfall einzelner geplanter Aufnahmen aufgrund von Wetter- oder Lichtverhältnissen.
Bei ungeeigneten Wetterbedingungen, insbesondere Regen, Sturm, Schnee, extremer Hitze oder Kälte, entscheidet die CuBu Photography GmbH unter Berücksichtigung der Sicherheit von Personen und Equipment sowie der fotografischen und filmischen Möglichkeiten, ob und in welchem Umfang Aufnahmen im Freien durchgeführt werden können.
Soweit möglich, werden alternative Aufnahmeorte oder kreative Lösungen vorgeschlagen und umgesetzt. Ein Anspruch auf bestimmte Outdoor-Aufnahmen, Lichtverhältnisse, Wetterstimmungen oder eine nachträgliche Wiederholung einzelner Aufnahmen besteht nicht.
Witterungsbedingte Einschränkungen, welche die CuBu Photography GmbH nicht zu vertreten hat, stellen keine Minderleistung dar und begründen keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

20. Gäste und Privatsphäre

Das Brautpaar ist dafür verantwortlich, seine Gäste und sonstigen anwesenden Personen vorab darüber zu informieren, dass die Veranstaltung fotografisch und/oder filmisch begleitet wird.
Wünschen einzelne Gäste ausdrücklich, nicht fotografiert oder gefilmt zu werden, ist dies der CuBu Photography GmbH möglichst vor Beginn der Reportage mitzuteilen. Die CuBu Photography GmbH wird solche Wünsche im Rahmen des organisatorisch und praktisch Zumutbaren berücksichtigen.
Die CuBu Photography GmbH achtet bei der Auswahl und Veröffentlichung von Aufnahmen auf einen respektvollen Umgang mit den abgebildeten Personen. Kompromittierende, herabwürdigende oder offensichtlich unangemessene Aufnahmen werden nicht zu Veröffentlichungs- oder Werbezwecken verwendet.
Die Persönlichkeits- und Datenschutzrechte der abgebildeten Personen bleiben unberührt.

21. Nutzung von Drohnen

Der Einsatz von Drohnen erfolgt ausschliesslich, sofern die Wetterbedingungen, die örtlichen Gegebenheiten, die geltenden gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie die erforderliche Sicherheit einen Flug zulassen.
Drohnenaufnahmen stellen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, keine garantierte Einzelleistung dar. Die Entscheidung, ob ein Drohnenflug unter den jeweiligen Bedingungen sicher und rechtlich zulässig durchgeführt werden kann, obliegt der CuBu Photography GmbH.
Kann ein Drohnenflug aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben, Flugverbots- oder Beschränkungszonen, fehlender Genehmigungen, Vorgaben von Locations oder Grundstückseigentümern, Wetterbedingungen, Sicherheitsbedenken oder sonstigen Umständen ausserhalb des Einflussbereichs der CuBu Photography GmbH nicht durchgeführt werden, stellt dies keine Minderleistung dar.
Der Ausfall oder die Einschränkung von Drohnenaufnahmen aus solchen Gründen begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion, Rückerstattung oder nachträgliche Ersatzaufnahmen. Zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

22. Auswahl und RAW-Daten

Die Auswahl der zu bearbeitenden und final auszuliefernden Fotografien erfolgt ausschliesslich durch die CuBu Photography GmbH nach fotografischen, technischen und künstlerischen Kriterien.
Nicht ausgewählte oder unbearbeitete Fotografien sowie RAW-Dateien sind nicht Bestandteil der vereinbarten Leistung und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
Dies gilt entsprechend für Filmaufnahmen. Unbearbeitetes Videomaterial, Rohmaterial, einzelne Videoclips, Audiodateien sowie Projekt- und Arbeitsdateien werden nicht herausgegeben, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Ein Anspruch auf Einsicht, Herausgabe oder nachträgliche Bearbeitung nicht ausgewählter Foto- oder Filmaufnahmen besteht nicht.

23. Social Media Verlinkung

Bei der Veröffentlichung der Fotografien auf Social Media bittet die CuBu Photography GmbH um eine Verlinkung oder Nennung als Urheberin.
Die übergebenen Fotografien dürfen nicht durch Filter, Presets, Farbveränderungen, Retuschen oder sonstige Bearbeitungen in ihrem ursprünglichen Bildstil verändert werden. Dies gilt insbesondere für nachträgliche Farb- oder Helligkeitsveränderungen sowie sonstige gestalterische Anpassungen.
Ein für die jeweilige Social-Media-Plattform erforderlicher Zuschnitt der Bilder ist zulässig, sofern der Charakter der Aufnahme dadurch nicht wesentlich verändert wird.
Die kommerzielle Nutzung oder Veröffentlichung durch Unternehmen, Locations, Dienstleister oder sonstige Dritte richtet sich nach den Bestimmungen unter Ziffer 12 dieser AGB.

24. Pausen & Verpflegung

Bei mehrstündigen Reportagen ist der CuBu Photography GmbH bzw. dem eingesetzten Foto- und Filmteam die Möglichkeit zu angemessenen kurzen Pausen sowie zur Verpflegung einzuräumen. Zeitpunkt und Dauer der Pausen werden nach Möglichkeit so gewählt, dass wesentliche Programmpunkte nicht beeinträchtigt werden.
Bei Einsätzen ab 6 Stunden ist vom Brautpaar für jedes eingesetzte Teammitglied eine angemessene warme Mahlzeit sowie ausreichend alkoholfreie Getränke bereitzustellen. Die Verpflegung sollte nach Möglichkeit zeitgleich mit dem Brautpaar bzw. den Gästen erfolgen, damit das Team während der anschliessenden Programmpunkte wieder einsatzbereit ist.
Wird entgegen der Vereinbarung keine angemessene Verpflegung bereitgestellt, ist das Team berechtigt, sich während der gebuchten Einsatzzeit selbstständig zu verpflegen und hierfür die Location bei Bedarf vorübergehend zu verlassen. Die hierfür benötigte Zeit zählt zur gebuchten Einsatzzeit und führt weder zu deren Verlängerung noch zu einer Reduktion der vereinbarten Vergütung.
Notwendige kurze Pausen, insbesondere zur Einnahme von Mahlzeiten, für Toilettengänge oder zur Erholung während einer mehrstündigen Reportage, gelten als Bestandteil der gebuchten Einsatzzeit und stellen keine Leistungsunterbrechung oder Minderleistung dar.
Während der Einnahme von Mahlzeiten sowie während notwendiger Pausen besteht kein Anspruch auf eine durchgehende fotografische oder filmische Dokumentation.

25. Kleidung & Erscheinungsbild

Die CuBu Photography GmbH achtet bei Hochzeiten und Veranstaltungen auf ein gepflegtes, professionelles und dem Anlass angemessenes Erscheinungsbild.
Die konkrete Wahl der Arbeitskleidung und des Schuhwerks obliegt dem jeweiligen Teammitglied und berücksichtigt insbesondere die praktischen Anforderungen einer mehrstündigen Foto- und Filmreportage, die Witterung, den Einsatzort sowie die erforderliche Bewegungsfreiheit und Sicherheit.
Bestehen seitens des Brautpaares, des Veranstalters oder der Location besondere Dresscodes oder verbindliche Kleidungsvorgaben, sind diese spätestens 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Sie gelten nur, sofern sie von der CuBu Photography GmbH ausdrücklich bestätigt wurden.
Ohne eine vorab schriftlich vereinbarte besondere Kleidungsvorgabe stellt die nachträgliche subjektive Beurteilung der Arbeitskleidung oder des Erscheinungsbildes einzelner Teammitglieder keine Minderleistung dar und begründet keinen Anspruch auf Preisreduktion oder Rückerstattung.

26. Zusatzleistungen am Hochzeitstag oder vorab buchbar

Zusätzliche Leistungen wie After-Wedding-Shootings, zusätzliche Shootingzeiten, Alben, Fine-Art-Prints oder weitere Print-Produkte können individuell hinzugebucht werden. Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung beziehungsweise Beauftragung aktuellen Preise der CuBu Photography GmbH.
Eine Verlängerung der ursprünglich vereinbarten Reportagezeit kann, sofern es die zeitlichen und personellen Kapazitäten des eingesetzten Teams zulassen, auch spontan am Hochzeitstag vereinbart werden.
Spontane Verlängerungen werden mit CHF 660.– pro zusätzlicher Stunde berechnet. Angefangene Verlängerungsstunden werden entsprechend der vereinbarten Konditionen verrechnet.
Die mündliche Zustimmung des Brautpaares oder einer von diesem vorab bestimmten verantwortlichen Person vor Ort ist für die Beauftragung einer spontanen Verlängerung ausreichend. Die zusätzlich beauftragte Einsatzzeit wird nach der Hochzeit in Rechnung gestellt.

27. Gültigkeit der AGB

Diese AGB sind Bestandteil des jeweiligen Vertrages und gelten mit dessen Unterzeichnung als vom Brautpaar angenommen.
Es gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Nachträgliche Änderungen der AGB haben keine Auswirkungen auf bereits abgeschlossene Verträge, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Individuelle schriftliche Vereinbarungen im jeweiligen Vertrag gehen diesen AGB vor.
Massgeblich ist die deutsche Fassung der AGB.