AGB

Wedding + Family Photography & Cinematic Weddingfilm in Switzerland

01. Die Bearbeitung der besten Bilder ist im Preis inbegriffen.

02. Es gibt keine Limitierung, d.h. jedes Bild was uns gefällt, wird dem Brautpaar auch abgegeben.

03. Die bearbeiteten Bilder werden auf einem kostenlosen USB Stick (ab einer Hochzeitsreportage von 8h) an das Brautpaar abgegeben. Zusätzlich wird für die Gäste eine passwortgeschützte Online Galerie für die Betrachtung & den Download der Bilder zur Verfügung gestellt.

04. Erst bei einer Anzahlung (Terminreservierungsgebühr) im Umfang von 50%, gilt das Datum als reserviert für das Brautpaar. Der Gesamtbetrag (abzüglich der Anzahlung) wird nach der Hochzeit und noch vor Abgabe der bearbeiteten Bilder zur Zahlung fällig.

05. Es gibt keine versteckten oder weiteren Kosten, die auf das Brautpaar zukommen, sofern sich der Leistungsumfang nicht auf ausdrücklichen Wunsch des Brautpaares ändert.

06. Bei Absage der Hochzeit durch das Brautpaar entfällt jeglicher Rückerstattungsanspruch auf die Anzahlung.

07. Damit CuBu Photography die Hochzeit im vorgegebenen Zeitrahmen fotografieren kann, ist es sehr wichtig, dass Alle zum abgemachten Zeitpunkt parat sind und die zu fotografierenden Gegenstände wie Brautstrauss etc. verfügbar sind. Ebenso, dass die Zeremonie- und Dinner-Dekorationen rechtzeitig aufgebaut sind. Ihnen sollte auch der freie Zutritt zu allen wichtigen Locations gewährleistet sein. Die Fotografin wird dem Brautpaar zu diesem Zweck vor der Hochzeit einen Zeitplan erstellen, der auf dem Programm der Hochzeit basiert und als Empfehlung für den zeitlichen Ablauf der zu fotografierenden Sujets dienen soll.

08. Da es vorkommt, dass die Kirche oder andere Locations das Fotografieren einschränken oder untersagen, akzeptiert das Brautpaar, dass CuBu Photography sich an solche Vorschriften, die ihr von aussen auferlegt werden, halten wird. Die Fotografen können für die Konsequenzen, die solche Vorschriften oder Einschränkungen haben, nicht haftbar gemacht werden.

09. Bei einer Verschiebung des Veranstaltungstermins durch das Brautpaar, wird eine Grundgebühr von CHF 500.00 fällig. Um weitere zusätzliche Umbuchungsgebühren für das Brautpaar zu vermeiden, muss der neue Termin in Absprache mit uns definiert werden. Sollte kein neuer Termin zustande kommen, verfällt jeglicher Anspruch auf eine Rückvergütung der Anzahlung.

10. Das Brautpaar anerkennt de fotografischen Stil von CuBu Photography. Wenn Location, Lichtstimmung, ästhetische Voraussetzungen, etc. anders sind als das Brautpaar auf unserer Website (www.cubuphotography.com) gesehen hat, akzeptiert das Brautpaar, dass es möglich ist, dass das Resultat ihrer Photos anders sein wird und kann uns dafür nicht haftbar machen.

11. Nach Erhalt der Hochzeitsbilder trägt das Brautpaar selber die Verantwortung für die Archivierung der Bilder. Die Fotografen sind nicht zuständig für ein Ersetzen von verlorenen, gestohlenen oder zerstörten Bildern. Es wird empfohlen, ein Back Up der Bilder auf einer externen Hard Disk zu erstellen. Die Fotografen werden jedoch die Fotos in Originalgrösse ein Jahr lang archivieren und während dieser Zeit beim Ersetzen von verlorenen Fotos behilflich sein.

12. Sämtliche Fotos sind urheberrechtliches Eigentum der Fotografen und als solche geschützt. Die Fotografen behalten das Recht, die am Hochzeitstag entstandenen Bilder zu veröffentlichen und Anderen eine Verwendung der fotografischen Arbeit zu gewähren (z.B. auf Wedding Blogs & Websites, Portfolio, etc). Im Falle einer solchen Verwendung wird sich die Fotografin vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird. Wenn ein Brautpaar eine solche Veröffentlichung nicht wünscht, so erhöht sich der Preis für die Hochzeitsreportage um 50%.

13. Die Frist für die Bearbeitung und finale Übergabe der Bilder und Videos beträgt 8 bis maximal 10 Wochen ab Hochzeitsdatum. Allfällige Fehler in den Bilddaten müssen innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Fotos mitgeteilt werden.

14. Die Fotografen verpflichten sich, immer eine Back-Up Ausrüstung mitzuführen.

15. Die Fotografen haften, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten.