AGB

Wedding + Family Photography & Cinematic Weddingfilm in Switzerland

A. Allgemeine Bestimmungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge zwischen der CuBu Photography GmbH (nachfolgend «CuBu») und ihrer Kundschaft über Hochzeitsfotografie, Hochzeitsfilm, Familien-, Paar-, Schwangerschafts- und Neugeborenen-Shootings sowie vereinbarte Zusatzprodukte. Für die gesondert angebotenen Christmas Minis gelten ergänzend die vor der Buchung zugestellten Sonder-AGB. Die konkrete Leistung ergibt sich aus Angebot und Vertrag. Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor.

Ein Vertrag kommt durch gegenseitige Annahme des Angebots beziehungsweise Unterzeichnung oder elektronische Bestätigung zustande. Die AGB werden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt. Die Buchung ist erst nach ausdrücklicher Bestätigung durch CuBu verbindlich. Eine Zahlung kann als vereinbarte Vorauszahlung geschuldet sein; ihr Eingang ist nicht in jedem Fall Voraussetzung für das Zustandekommen des Vertrags.

Massgeblich sind die im Angebot ausgewiesenen Stunden, Teammitglieder, Produkte und Leistungen. Preise verstehen sich in CHF inklusive Mehrwertsteuer, soweit im Angebot nicht anders ausgewiesen. Nicht vereinbarte Zusatzleistungen werden nur nach Zustimmung und zu vorab kommunizierten Konditionen erbracht.

Bei Hochzeiten wird eine Terminreservierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Gesamtpreises fällig. Mit dem bestätigten Vertrag und der vereinbarten Reservierung wird der Hochzeitstermin exklusiv für die Kundschaft freigehalten; weitere Anfragen für diesen Termin werden abgelehnt. Der Restbetrag wird nach der Hochzeit gemäss Rechnung fällig, grundsätzlich innerhalb von sieben Kalendertagen. Die finale Auslieferung erfolgt nach vollständiger Bezahlung der fälligen Vergütung, soweit gesetzlich zulässig. Für andere Shootings gelten die in der Buchungsbestätigung genannten Zahlungsbedingungen.

Die Terminreservierungsgebühr von 50 % dient der exklusiven Bindung des Hochzeitstermins und der damit verbundenen wirtschaftlichen Disposition. CuBu hält den Termin verbindlich frei und lehnt weitere Buchungsanfragen für diesen Tag ab. Bei einer Stornierung oder Absage durch das Brautpaar wird die geleistete Terminreservierungsgebühr deshalb grundsätzlich nicht zurückerstattet, unabhängig vom Zeitpunkt der Absage. Die Parteien verstehen diese Regelung als Vergütungs- beziehungsweise Entschädigungsabrede für die exklusive Terminbindung; sie ist auf die im konkreten Fall rechtlich geschuldeten Ansprüche anzurechnen. Soweit zwingendes Recht eine andere Abrechnung, die Berücksichtigung ersparter Aufwendungen oder eine Rückzahlung verlangt, geht dieses vor. Allfällige darüber hinausgehende Ansprüche werden nur nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen geltend gemacht. Eine Absage ist CuBu möglichst frühzeitig in Textform mitzuteilen. Wir empfehlen eine geeignete Hochzeitsversicherung.

Ein Terminwechsel setzt eine neue Vereinbarung und die Verfügbarkeit von CuBu voraus. Es besteht kein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin. Bei einer von der Kundschaft gewünschten Verschiebung können nachgewiesene zusätzliche Kosten und eine ausdrücklich vereinbarte, angemessene Umbuchungsvergütung anfallen; eine pauschale Gebühr von CHF 500 ist nur geschuldet, soweit individuell wirksam vereinbart. Ohne Einigung über einen Ersatztermin gelten die gesetzlichen Regeln zur Vertragsbeendigung.

Änderungen von Ort, Datum, Zeit, Team oder Leistungsumfang bedürfen einer Vereinbarung. Bei Hochzeiten können zusätzliche Einsatzstunden bei Verfügbarkeit für CHF 660 pro Stunde vereinbart werden; vorab ist festzulegen, ob anteilige Stunden abgerechnet oder angebrochene Stunden voll verrechnet werden. Eine mündliche Zustimmung am Hochzeitstag ist möglich, sollte aber nachträglich in Textform dokumentiert werden.

Bei Hochzeitsbegleitungen innerhalb des Kantons Zürich sind sämtliche Anfahrts- und Reisespesen im vereinbarten Paketpreis enthalten. Bei Hochzeitsbegleitungen ausserhalb des Kantons Zürich werden CHF 0.70 pro gefahrenem Kilometer für die Hin- und Rückfahrt ab Hinwil verrechnet. Beträgt die Fahrzeit mehr als eine Stunde pro Strecke, wird ab der angebrochenen zweiten Stunde eine zusätzliche Reisezeitentschädigung von CHF 120.– pro angefangener Stunde verrechnet. Ist aufgrund der Entfernung oder der Einsatzzeiten eine Übernachtung erforderlich, wird eine Übernachtungspauschale von CHF 250.– pro Übernachtung berechnet. Sämtliche anfallenden Reise- und Übernachtungskosten werden im individuellen Angebot ausgewiesen und sind Bestandteil des vereinbarten Gesamtpreises. Abweichende individuelle Vereinbarungen bleiben vorbehalten.

CuBu arbeitet in ihrem erkennbaren fotografischen und filmischen Stil. Bildauswahl, Ausschnitt, Farbgebung, Schwarz-Weiss-Umsetzung, Schnitt und Dramaturgie liegen im künstlerischen Ermessen innerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs. Individuelle Geschmacksvorstellungen und später geänderte Präferenzen allein stellen keinen Mangel dar. Vereinbarte konkrete Eigenschaften und gesetzliche Mängelrechte bleiben vorbehalten.

Enthalten ist die übliche professionelle Bild- und Filmbearbeitung. Umfangreiche Beauty-Retuschen, Körperveränderungen, das Entfernen oder Hinzufügen von Personen und Objekten sowie zusätzliche Bearbeitungsvarianten sind nicht enthalten und können separat vereinbart werden. Ein Anspruch auf sämtliche Bilder zusätzlich in Farbe und Schwarz-Weiss besteht nicht.

CuBu trifft die Vorauswahl geeigneter Aufnahmen. Testbilder, Duplikate, verworfene Aufnahmen, RAW-Dateien, unbearbeitete Videos, ungenutzte Clips, Audiodateien und Projektdateien sind nicht geschuldeter Lieferumfang und werden nicht routinemässig herausgegeben. Gesetzlich zwingende Ansprüche bleiben unberührt.

Für Hochzeitsreportagen gilt, soweit nicht anders vereinbart, eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer von 10 bis 12 Wochen ab Hochzeit beziehungsweise – falls vertraglich so vereinbart – ab vollständiger Restzahlung, je nachdem welcher Zeitpunkt später liegt. Bei anderen Shootings gelten die individuell mitgeteilten Lieferfristen. Erforderliche Bildauswahl oder Freigaben durch die Kundschaft verschieben die Fertigstellung entsprechend. Verbindliche Fixtermine müssen ausdrücklich vereinbart werden.

Die fertigen Bilder werden über eine persönliche Online-Galerie zur Verfügung gestellt. Die konkrete Verfügbarkeitsdauer wird bei Übergabe genannt. Bei Hochzeitsreportagen ab acht Stunden wird, sofern im Paket vorgesehen, zusätzlich ein USB-Stick mit den vereinbarten finalen Dateien geliefert. Die Kundschaft hat die Dateien rechtzeitig herunterzuladen und eigene Sicherungskopien zu erstellen. Eine dauerhaft verfügbare Galerie ist nicht geschuldet.

CuBu bewahrt final gelieferte Dateien grundsätzlich zwölf Monate nach Übergabe auf und ermöglicht innerhalb dieser Zeit nach Möglichkeit eine erneute Bereitstellung. Eine jederzeitige Wiederherstellbarkeit oder dauerhafte Archivierung wird nicht garantiert. Roh- und Arbeitsdateien können nach Auftragsabschluss gelöscht werden, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht oder sonstige berechtigte Pflicht entgegensteht.

Die Kundschaft wird gebeten, erkennbare technische Fehler innerhalb von sieben Tagen nach Übergabe schriftlich mitzuteilen. Diese Bitte verkürzt keine zwingenden gesetzlichen Prüfungs-, Rüge-, Gewährleistungs- oder Verjährungsrechte. Berechtigte Beanstandungen werden nach den anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen behandelt.

Urheber- und Leistungsschutzrechte verbleiben, soweit gesetzlich vorgesehen, bei den jeweiligen Rechteinhabern. Mit vollständiger Bezahlung erhält die Kundschaft an den gelieferten Werken ein einfaches Nutzungsrecht für private Zwecke, einschliesslich privater Weitergabe und üblicher nichtkommerzieller Social-Media-Veröffentlichung, soweit Rechte Dritter und Musiklizenzen dies zulassen. Eine gewerbliche Verwendung durch Hotels, Locations, Floristen, Veranstalter oder sonstige Unternehmen bedarf einer gesonderten Lizenz.

Die Urheberrechte an den von der CuBu Photography GmbH erstellten Fotografien und Filmaufnahmen verbleiben bei der CuBu Photography GmbH. Die Präsentation ausgewählter Arbeiten auf unserer Website, in unserem Portfolio, auf Social Media sowie für unsere Eigenwerbung ist ein wesentlicher Bestandteil unserer Tätigkeit. Wir möchten deshalb grundsätzlich ausgewählte Aufnahmen einer Hochzeitsreportage zu diesen Zwecken nutzen, insbesondere Bilder des Brautpaares, Stimmungsbilder und Details. Dabei respektieren wir die Persönlichkeitsrechte aller abgebildeten Personen. Nahaufnahmen erkennbarer Gäste und Aufnahmen von Minderjährigen veröffentlichen wir nur, wenn die dafür erforderliche Berechtigung vorliegt. Die Verwendung von Aufnahmen erkennbarer Personen für Portfolio- und Werbezwecke erfolgt auf Grundlage der jeweils erforderlichen Einwilligung oder einer anderen gesetzlichen Rechtfertigung. Die Portfolioeinwilligung des Brautpaares wird im Buchungsprozess gesondert eingeholt. Brautpaare, die von Anfang an eine vollständig vertrauliche Begleitung ohne Verwendung ihrer Hochzeitsaufnahmen für unsere eigene Portfolio-, Social-Media- oder Werbearbeit wünschen, können vor Vertragsabschluss eine entsprechende Vertraulichkeitsvereinbarung abschliessen. Für diese besondere Vertragsvariante beträgt der Aufpreis 50 % des vereinbarten Paketpreises. Bei vereinbarter vertraulicher Begleitung veröffentlicht CuBu keine Aufnahmen der betreffenden Hochzeit für eigene Portfolio- oder Werbezwecke. Die Vertraulichkeit ist vor Vertragsabschluss ausdrücklich im individuellen Vertrag festzuhalten. Gesetzliche Persönlichkeitsrechte und die gesetzlichen Möglichkeiten zum Widerruf einer Einwilligung bleiben vorbehalten. Der Aufpreis ist der Preis für die im Voraus vereinbarte besondere Vertraulichkeitsleistung und keine Gebühr für die Ausübung gesetzlicher Rechte.

Personendaten werden zur Vertragsabwicklung, Bearbeitung, Lieferung und gegebenenfalls mit separater Rechtsgrundlage für Werbung bearbeitet. Dabei können sorgfältig ausgewählte Galerie-, Cloud-, Bildbearbeitungs-, Druck- und Versanddienstleister eingesetzt werden, gegebenenfalls im Ausland. Einzelheiten, insbesondere Empfänger, Auslandbekanntgaben, Aufbewahrungsdauer und Betroffenenrechte, sind in einer eigenständigen Datenschutzerklärung transparent darzustellen.

CuBu haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftungsbegrenzung für leichte Fahrlässigkeit gilt nur, soweit gesetzlich zulässig. Haftung für Absicht und grobe Fahrlässigkeit wird nicht im Voraus ausgeschlossen. Bei unverschuldeten, aussergewöhnlichen Hindernissen bemühen sich die Parteien um eine zumutbare Lösung; die Rechtsfolgen richten sich nach dem anwendbaren Recht.

Bei Krankheit, Unfall oder unvorhergesehenem Ausfall eines Teammitglieds bemüht sich CuBu um eine fachlich geeignete Ersatzperson, sofern nicht eine höchstpersönliche Leistung ausdrücklich vereinbart wurde. CuBu setzt professionelle Ausrüstung und nach Möglichkeit Backup-Geräte ein. Falls wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, gelten die vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche; für nicht erbrachte Leistungen werden geleistete Zahlungen nach Massgabe der gesetzlichen Abrechnung zurückerstattet.

Bei einer privaten Veröffentlichung bittet CuBu um Urhebernennung beziehungsweise Verlinkung. Unautorisierte starke Farbfilter, Retuschen oder sinnentstellende Veränderungen sollen unterbleiben, soweit die eingeräumten Nutzungsrechte dies vorsehen. Plattformbedingte Zuschnitte sind zulässig. Musikrechte können die öffentliche Verwendung von Filmen einschränken.

Es gilt schweizerisches Recht, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen. Es gilt die bei Vertragsabschluss einbezogene AGB-Fassung. Nachträgliche Änderungen gelten für bestehende Verträge nur mit Zustimmung beider Parteien. Massgeblich ist die deutsche Fassung. Eine Gerichtsstandsvereinbarung ist nur im gesetzlich zulässigen Umfang wirksam.

B. Hochzeitsfotografie

Das Brautpaar sorgt für rechtzeitige Informationen, einen realistischen Zeitplan, Zugang zu den vereinbarten Orten sowie erforderliche Genehmigungen. Verzögerungen durch Gäste, Dritte oder Abläufe verlängern die gebuchte Einsatzzeit nicht automatisch. Shotlists und Wunschmotive dienen der Planung, sind jedoch ohne ausdrückliche Zusage keine garantierten Einzelaufnahmen.

Einschränkungen durch Behörden, Kirchen, Standesämter, Veranstaltungsorte oder andere Dienstleister können Aufnahmen verhindern. CuBu berücksichtigt rechtmässige Vorgaben und kann für nicht von ihr zu vertretende Hindernisse nicht ohne Weiteres verantwortlich gemacht werden. Zwingende Rechte bleiben vorbehalten.

Ein bestimmtes Wetter, Sonnenlicht oder einzelne Aussenaufnahmen können nicht garantiert werden. Sicherheit hat Vorrang. Drohnenaufnahmen sind nur bei rechtlicher Zulässigkeit, Genehmigungen, geeigneten Bedingungen und gesonderter Leistungsvereinbarung geschuldet.

Das Brautpaar informiert Gäste nach Möglichkeit über die Begleitung und teilt CuBu bekannte Wünsche gegen Aufnahmen frühzeitig mit. Die Rechte einzelner abgebildeter Personen bleiben bestehen. Die Information durch das Brautpaar ersetzt keine erforderliche Einwilligung zur werblichen Veröffentlichung.

Bei Einsätzen ab sechs Stunden stellt das Brautpaar für jedes Teammitglied eine angemessene warme Mahlzeit und alkoholfreie Getränke bereit. Kurze erforderliche Pausen sind Teil der Einsatzzeit; nach Möglichkeit werden wichtige Programmpunkte berücksichtigt. Wenn keine Verpflegung bereitsteht, ist eine angemessene Pause zur Selbstverpflegung zu ermöglichen.

Das Team wählt gepflegte, anlassgerechte und für die Arbeit sichere Kleidung. Besondere verbindliche Dresscodes sind spätestens 14 Tage vor der Hochzeit mitzuteilen und bedürfen der Zustimmung von CuBu.

Bei Hochzeitsreportagen werden alle von CuBu ausgewählten, gelungenen und final bearbeiteten Bilder geliefert; eine bestimmte Mindestzahl ist nur geschuldet, wenn sie individuell zugesichert wurde. Eine Vorschau am Folgetag ist eine freiwillige Serviceleistung, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlicher Vertragsbestandteil vereinbart ist.

Ein im Hochzeitspaket ausdrücklich enthaltenes Engagement- beziehungsweise Kennenlernshooting richtet sich hinsichtlich Ort, Dauer und Einlösefrist nach dem individuellen Angebot. Eine nicht in Anspruch genommene Leistung kann nicht ohne besondere Vereinbarung in Geld oder andere Produkte umgewandelt werden. Ein Second Shooter (zweiter Fotograf beziehungsweise zweite Fotografin) ist in der regulären Hochzeitsreportage nicht automatisch enthalten. Er oder sie kann auf Wunsch des Brautpaares gegen Aufpreis hinzugebucht werden. Voraussetzung sind die Verfügbarkeit, eine vorgängige Vereinbarung und die entsprechende Buchungsbestätigung durch CuBu. Ein Second Shooter ergänzt die fotografische Begleitung, insbesondere durch zusätzliche Perspektiven oder parallel stattfindende Programmpunkte; eine bestimmte zusätzliche Bildanzahl oder die lückenlose Erfassung aller Ereignisse wird nicht garantiert. Massgebend sind das individuell vereinbarte Angebot und die dort ausgewiesenen Kosten.

C. Hochzeitsfilm

Der Hochzeitsfilm LIGHT ist ein cineastischer Highlightfilm von ungefähr fünf bis sieben Minuten mit lizenzierter Musik und ausgewählten visuellen Höhepunkten. Eine separate Mikrofonierung und gezielte Aufzeichnung von Ehegelübden, Reden und Ansprachen sind nicht enthalten. Er ist keine vollständige chronologische Dokumentation.

Der reguläre Hochzeitsfilm ist ein fertig geschnittener cineastischer Film von ungefähr zehn bis zwölf Minuten. Er kombiniert lizenzierte Musik mit ausgewählten Originaltonaufnahmen, soweit diese verfügbar, technisch verwendbar und für den Film geeignet sind. Dazu können Ausschnitte aus Gelübden, Traureden und Ansprachen gehören. Die vollständige Aufnahme oder Wiedergabe einzelner Reden, Gelübde oder Trauungen ist nicht geschuldet.

Geliefert wird ausschliesslich der final geschnittene Film in digitaler Form. Nicht enthalten sind Rohmaterial, einzelne Videoclips, ungenutzte Sequenzen, vollständige Tonaufnahmen, separate Audio-Dateien, vollständige Zeremonieaufzeichnungen, Schnittprojekte und zusätzliche Filmversionen. Eine ausdrückliche individuelle Zusatzvereinbarung bleibt möglich.

Die Filmlängen sind Richtwerte und keine sekundengenauen Garantien. Dramaturgie, Musik, Schnitt und Auswahl der verwendeten Tonpassagen erfolgen durch CuBu. Die Einsatzzeit am Hochzeitstag bestimmt nicht die Länge des fertigen Films. Nicht verwendbare Originaltonaufnahmen müssen nicht integriert werden; ausdrücklich zugesicherte Tonleistungen und gesetzliche Mängelrechte bleiben vorbehalten.

CuBu wählt rechtmässig lizenzierte Musik. Ein Anspruch auf bestimmte Titel besteht nicht. Musiklizenzen und Plattformregeln können die öffentliche Nutzung begrenzen. Nachträgliche kreative Änderungswünsche sind nicht im Preis enthalten, sofern nicht vereinbart; berechtigte Mängelansprüche bleiben unberührt.

D. Private Shootings und Christmas Minis

Für Family-, Couple-, Maternity- und Newborn-Shootings gelten Dauer, Ort, Anzahl enthaltener digitaler Bilder und Auswahlverfahren gemäss jeweiliger Buchungsbestätigung. Die allgemeinen Bestimmungen gelten ergänzend. Zeitlich begrenzte Christmas Minis unterliegen zusätzlich den vor der Buchung separat zugestellten Sonder-AGB.

Das Shooting beginnt zur vereinbarten Zeit. Kundenseitige Verspätungen verkürzen die verfügbare Shootingzeit, sofern keine Verlängerung vereinbart wird. Mitwirkung, geeignete Kleidung und rechtzeitige Vorbereitung liegen im Einflussbereich der Kundschaft.

Das Wohlbefinden und die Sicherheit der Kinder haben Vorrang. Begleitende Erziehungsberechtigte behalten die Aufsichtspflicht. Ein bestimmtes Lächeln, eine Pose oder die Kooperationsbereitschaft von Kindern kann nicht garantiert werden. Notwendige Fütterungs- und Beruhigungspausen werden im Rahmen der gebuchten Zeit und praktischen Möglichkeiten berücksichtigt.

Ansteckende Erkrankungen oder Sicherheitsrisiken sind rechtzeitig mitzuteilen. Ein Ersatztermin kann nach Absprache angeboten werden. Bei Outdoor-Shootings sind Wetter und Licht nicht garantiert; eine Verschiebung aus rein ästhetischen Gründen bedarf einer Vereinbarung. Für Christmas Minis gelten die vor der Buchung separat zugestellten Sonder-AGB.

Bei Paketen mit einer festgelegten Anzahl enthaltener Dateien wählt die Kundschaft die Bilder aus einer von CuBu kuratierten Auswahlgalerie. Die Auswahl soll innerhalb von 14 Tagen erfolgen, sofern die Galerie keine andere Frist nennt. Jedes zusätzlich bestellte Bild und eine vollständige Galerie kosten den vor Bestellung ausdrücklich kommunizierten Betrag. Eine verspätete Auswahl verschiebt die Lieferung entsprechend.

Individuelle Beauty-Retuschen, aufwendige Objektentfernungen, Gesichtstausch, vollständige Bildstiländerungen und zusätzliche Schwarz-Weiss- beziehungsweise Farbvarianten sind nicht im Paket enthalten. Allfällige Zusatzleistungen werden gesondert offeriert.

Christmas Minis sind besondere, zeitlich begrenzte Shooting-Aktionen mit einer beschränkten Anzahl von Plätzen. Sie sind kein regulär jederzeit buchbares Mini-Session-Angebot. Für Leistungsumfang, Anzahl Bilder, Zahlungsfrist, Absagen, Verschiebungen, Verspätungen und sonstige Einzelheiten gelten die jeweiligen Sonder-AGB, die der Kundschaft vor der verbindlichen Buchung separat zugestellt werden. Zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben vorbehalten.

E. Alben, Prints und Zusatzprodukte

Format, Seitenzahl und Umfang des Hochzeitsalbums richten sich nach dem individuell gebuchten Paket. Eine Korrekturschleife für den ersten Album-Layoutentwurf ist im vereinbarten Preis enthalten. Weitere Korrekturschleifen oder zusätzliche Gestaltungswünsche können nach vorheriger Mitteilung und Vereinbarung gesondert verrechnet werden. Die Kundschaft liefert die erforderliche Bildauswahl und Freigaben innerhalb der mitgeteilten Fristen. Nach ausdrücklicher Druckfreigabe können spätere Änderungen zusätzliche Kosten auslösen.

Die Versandkosten für im gebuchten Paket enthaltene Hochzeitsalben und Prints sind im vereinbarten Paketpreis enthalten. Für separat nachbestellte Produkte gelten die vor der Bestellung mitgeteilten Konditionen. Geringfügige technisch bedingte Farb- und Materialabweichungen zwischen Bildschirm und Druck sind möglich. Tatsächliche Produktionsmängel bleiben reklamierbar. Transportschäden sollen möglichst rasch dokumentiert und gemeldet werden.

Wert, Leistungsumfang, Einlösebedingungen und allfällige Ausschlüsse von Gutscheinen sind bei Ausgabe klar zu benennen; zwingende gesetzliche Regeln zu Gültigkeit und Verjährung bleiben vorbehalten. Zusatzbilder, Fine-Art-Prints, analoge Filmleistungen oder andere Add-ons werden nur zu den jeweils vereinbarten Konditionen geliefert.